Prüfung von Druckluftbehältern
- Elsinghorst
- 2. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Mai
Steht Dein Betrieb unter Hochdruck? Ob in der Werkstatt, der Produktion oder in Versorgungsanlagen: Wo Druck drauf ist, muss auch Kontrolle her! Denn so solide Druckluftbehälter wirken – ihre Sicherheit ist kein Selbstläufer!

Ein Druckluftbehälter steht unter ständigem Druck – im wahrsten Sinne des Wortes. Temperaturwechsel, Feuchtigkeit und Materialermüdung nagen mit der Zeit an seinem Blechkleid. Genau deshalb schreibt die DGUV Regel 213-062 klare Prüfpflichten vor – und zeigt mit dem Finger auf die rechtlich verbindliche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die regelt knallhart: Wer darf prüfen, wann muss geprüft werden, und was genau?
Spoiler: Nicht jeder darf ran! Je nach Gefährdungspotenzial muss eine sogenannte befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA prüfen.
Wann muss geprüft werden, und was genau?
Prüfintervall: Wie oft geprüft werden muss, hängt vom Produkt PS x V ab (Betriebsdruck in bar × Volumen in Litern). Heißt: Je höher der Druck und das Volumen, desto höher das Gefährdungspotenzial – und desto enger die Prüffristen.
PS × V | Äußere Prüfung | Innere Prüfung | Festigkeitsprüfung | Prüfer |
< 1000 | Alle 5 Jahre | Alle 10 Jahre | ggf. alle 10 Jahre | Befähigte Person |
≥ 1000 | Alle 2,5 Jahre | Alle 5 Jahre | Alle 10 Jahre | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) |
🔍 Äußere Prüfung: Ein prüfender Blick auf die äußere Behälterwand – Rost, Beulen, Kratzer?
🔎 Innere Prüfung: Kontrolle des Innenraums – Rost oder Ablagerungen?
💧Festigkeitsprüfung: Die Wasserdruckprüfung zeigt, ob der Behälter unter Druck standhält.
Kurz gesagt: Wer seine Prüftermine im Griff hat und sauber dokumentiert, dem geht so schnell nicht die Luft aus! So bleibt der Betrieb unter Druck – aber nur im besten Sinne!
Prüfung von Druckluftbehältern
