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Prüfung von Druckluftbehältern

  • Autorenbild: Elsinghorst
    Elsinghorst
  • 2. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Mai

Steht Dein Betrieb unter Hochdruck? Ob in der Werkstatt, der Produktion oder in Versorgungsanlagen: Wo Druck drauf ist, muss auch Kontrolle her! Denn so solide Druckluftbehälter wirken – ihre Sicherheit ist kein Selbstläufer!



Ein Druckluftbehälter steht unter ständigem Druck – im wahrsten Sinne des Wortes. Temperaturwechsel, Feuchtigkeit und Materialermüdung nagen mit der Zeit an seinem Blechkleid. Genau deshalb schreibt die DGUV Regel 213-062 klare Prüfpflichten vor – und zeigt mit dem Finger auf die rechtlich verbindliche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die regelt knallhart: Wer darf prüfen, wann muss geprüft werden, und was genau?


Spoiler: Nicht jeder darf ran! Je nach Gefährdungspotenzial muss eine sogenannte befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA prüfen.

Wann muss geprüft werden, und was genau?

  • Prüfintervall: Wie oft geprüft werden muss, hängt vom Produkt PS x V ab (Betriebsdruck in bar × Volumen in Litern). Heißt: Je höher der Druck und das Volumen, desto höher das Gefährdungspotenzial – und desto enger die Prüffristen.

PS × V

Äußere Prüfung

Innere Prüfung

Festigkeitsprüfung

Prüfer

< 1000

Alle 5 Jahre

Alle 10 Jahre

ggf. alle 10 Jahre

Befähigte Person

≥ 1000

Alle 2,5 Jahre

Alle 5 Jahre

Alle 10 Jahre

Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

🔍 Äußere Prüfung: Ein prüfender Blick auf die äußere Behälterwand – Rost, Beulen, Kratzer?

🔎 Innere Prüfung: Kontrolle des Innenraums – Rost oder Ablagerungen?

💧Festigkeitsprüfung: Die Wasserdruckprüfung zeigt, ob der Behälter unter Druck standhält.


Kurz gesagt: Wer seine Prüftermine im Griff hat und sauber dokumentiert, dem geht so schnell nicht die Luft aus! So bleibt der Betrieb unter Druck – aber nur im besten Sinne!




Prüfung von Druckluftbehältern



Gelbes Dreieck

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