Angepasster Gehörschutz
- Elsinghorst
- 27. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Mai
Ohren auf! Ob in der Metallverarbeitung, im Baugewerbe oder in der Produktion – Maschinen, Werkzeuge und Anlagen erzeugen Geräuschpegel, die das Gehör langfristig beeinträchtigen können. Die Lösung? Ein individuell angepasster Gehörschutz, der nicht nur schützt, sondern auch bequem sitzt.

Arbeitssicherheit gehört zum guten Ton. Aber warum mit Standardlösungen zufrieden geben, wenn es auch individuell geht? Otoplastiken bringen zahlreiche Vorteile mit sich:
Perfekte Passform: Sitzt, wackelt nicht und hat Luft! Der Gehörschutz wird individuell an den Gehörgang des Trägers angepasst und sitzt dadurch besonders dicht und bequem.
Geräuschreduktion: Durch die exakte Anpassung werden schädliche Frequenzen gedämpft. Wichtige Geräusche - wie Warnsignale - bleiben weiterhin hörbar.
Langlebigkeit: Im Gegensatz zu Einweg-Lösungen hält ein maßgefertigter Gehörschutz viele Jahre. Das ist nicht nur gut für die Ohren, sondern auch für den Geldbeutel.
Tragekomfort: Kein Drücken, kein Rutschen – damit wird der Gehörschutz gerne getragen und nicht zur Last.
So entsteht Deine Otoplastik
Ein maßgefertigter Gehörschutz wird individuell an die Ohren des Trägers angepasst und sitzt daher perfekt im Gehörgang. Der Herstellungsprozess umfasst fünf Schritte:
Ohrabdruck: Zuerst wird ein Abdruck des Ohrs genommen. Dieser Abdruck dient als Grundlage für die individuelle Anpassung des Gehörschutzes.
Material: Als nächstes wird das passende Material ausgewählt. Der Träger kann zwischen Silikon oder Acryl entscheiden.
Dämmung: Jetzt wird die Dämmwirkung des Gehörschutzes festgelegt. Es stehen unterschiedliche Dämmungsgrade zur Verfügung - von stark bis extra stark.
Filterintegration: Es werden speziell ausgewählte Filter in den Gehörschutz integriert, die für optimalen Schutz sorgen und eine angenehme Geräuschwahrnehmung ermöglichen.
Funktionstest: Die fertige Otoplastik wird direkt am Träger getestet, um ihre Dämmwirkung und Funktionalität zu überprüfen.
Auch die beste Passform kann sich mit der Zeit verändern! Ein sicherer Schutz wird nur erreicht, wenn die Otoplastik in regelmäßigen Abständen überprüft wird (DGUV 212-686).
Gehörschutz: Was sagt das Gesetz?
Ab 80 dB(A) wird es laut – zu laut! Dauerhafte Lärmbelastungen können das Gehör schleichend schädigen. Es ist nicht nur der gesunde Menschenverstand gefragt – auch der Gesetzgeber schreibt geeigneten Schutz vor:
Laut der PSA-Verordnung zählt Gehörschutz zur Kategorie III, da er vor irreversiblen Schäden des Gehörs schützen soll. → Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Lärmgefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Unterweisung muss jährlich wiederholt werden.
Tages-Lärmpegel ≥ 80 dB(A) oder Spitzenschalldruckpegel ≥135 dB(C) → Arbeitgeber ist verpflichtet, geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Tages-Lärmpegel ≥ 85 dB(A) oder Spitzenschalldruckpegel ≥ 137 dB(C) → Arbeitnehmer ist verpflichtet, Gehörschutz zu tragen.
Lieferumfang
Die Otoplastiken werden mit dem Namen des Trägers sowie einer farblichen Seitenmarkierung versehen. Im Lieferumfang enthalten sind:
Tragekordel mit Befestigungsclip
Reinigungstool, um die Otoplastiken hygienisch zu halten
Aufbewahrungskästchen

Sonderwünsche auf Anfrage: Für spezielle Anforderungen, wie in der Lebensmittelindustrie, bieten wir Otoplastiken aus einem volldetektierbaren Material an, das keine Stahlkugeln enthält. Darüber hinaus können wir auch elektronischen Gehörschutz herstellen, der die Filterdämmung mit einem integrierten Bluetooth-Headset oder Funkkopfhörern kombiniert.
In Zusammenarbeit mit:


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